Vergütung:

Auch ich kann meinen Mandanten meine Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise sind für mich jedoch selbstverständlich.

Es gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils aktuellen Fassung.

Je nach Angelegenheit  vereinbare ich mit Ihnen ein zeitabhängiges Honorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und eine Abrechnung nach RVG nicht  zwingend vorgeschrieben ist. Für eine Angelegenheit ohne Besonderheiten lege ich pro Arbeitsstunde EUR 120 netto (zuzüglich Auslagen  und gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß RVG) zu Grunde.

Es ist auch möglich, dass ich mit Ihnen ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbare. Dieses wird nur bei einem außergewöhnlichen Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.

Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nur in Ausnahmefällen erlaubt sowie eine kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung gar nicht erlaubt ist.

Auf Wunsch erstelle ich Ihnen selbstverständlich vorab eine Einschätzung der voraussichtlich entstehenden Vergütung.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage. Ist der Versicherungsfall eingetreten, rechne ich mit Ihrer Versicherung ab.

Sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, gewähre ich Ihnen bei Vorlage des Berechtigungsscheins des Amtsgerichts und gegen Zahlung des Eigenanteils von 10 Euro  Beratungshilfe. Im Falle einer Klage beantrage ich für Sie Prozesskostenhilfe, über deren Gewährung das jeweilige Gericht anhand Ihrer Einkommensverhältnisse entscheidet.

Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen oder lesen Sie das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Rechtsanwaltskanzlei Swaantje Schlittgen | info@rechtsanwaeltin-schlittgen.de